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Tip des Tages:
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, daß Sie bis spätestens ab, um, oder bis Fünfzehnten des Monats jeweils die witterungsbedingte Notwendigkeit, je nach Straßenlage und Terminmöglichkeit den Umstand, daß die Reifen eines Kraftfahrzeugs saisonbefugt am unteren zulässigen Ende des Rollwiderstandes ohne Drehmoment gar nicht erst rausdürfen, als Profiltiefe gegengerechnet eintragen. Aber ich glaub, jetzt isses eh schon ein bisserl zu spät dafür.
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